Bauplanung
Sie haben eine Vorstellung, wir liefern den Entwurf dazu.
In enger Abstimmung konzeptionieren und gestalten wir Ihr individuelles Traumhaus. Immer genau so, wie es zu Ihrem Leben passt. Möglichst praktikabel und dennoch so besonders wie Sie selbst.
Wir begleiten Sie dabei vom ersten digitalen Pinselstrich, bis hin zum Erhalt der Baugenehmigung (Leistungsphasen 1-4).
aktuelle Projekte
Viersen
Derzeit planen wir den Neubau eines größeren Wohnprojektes mit 2 MFH und 4 DHH in Viersen. Die Genehmigungsplanung wurde bereits eingereicht. Baubeginn ist für Frühling 2025 geplant.
Weitere Information folgen kurzfristig.
Die Mehrfamilienhäuser werden mit je 6 Mietwohnungen ausgeführt, die 4 Doppelhaushälften stehen künftig zum Verkauf. Weitere Informationen zu beiden Objekten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Alle Einheiten werden schlüsselfertig, d.h. auch mit einem Innenraumkonzept von uns geplant und ausgeführt. Selbstverständlich achten wir dabei neben hochwertigen Materialien auch auf die energetischen Eigenschaften der Baukörper und planen dazu mit modernen System für z.B. Heizung, Lüftung und PV.
Die vollunterkellerten DHH haben eine Wohnfläche von ca. 155m² und eine moderne Architektur mit begrüntem Flachdach und großen Fensterflächen.
Eine große Garage befindet sich direkt am Haus. Die Grundstücksgrößen betragen ca. 335 - 412 m²
Die MFH umfassen je 6 WE, alle barrierefrei, teilweise auch rollstuhlgerecht ausgebildet. Auch die MFH wurden modern, mit begrüntem Flachdach geplant. Eine Tiefgarage rundet die Planung ab.
Unsere Leistungen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Ziel der ersten Phase ist es, die Rahmenbedingungen für Ihr konkretes Bauvorhaben zu ermitteln. Dazu gehören zum einen die individuellen Vorstellungen und (finanziellen) Möglichkeiten, aber zum anderen auch naturgegebene Aspekte, etwa Besonderheiten des zur Verfügung stehenden Grundstückes, weshalb in der Regel eine Ortbesichtigung notwendig ist. Wir klären Sie dabei über mögliche Schwierigkeiten auf und beraten Sie im Bedarfsfall über die Notwendigkeit bestimmter Untersuchungen. Zudem muss geklärt werden, welche weiteren Fachpersonen an der Planung beteiligt werden müssen oder sollten. Wir fassen die Ergebnisse der Leistungsphase zusammen, erläutern und dokumentieren diese, damit Ihnen die Grundlagen für die folgenden Phasen jederzeit zur Verfügung stehen.
Leistungsphase 2: Vorplanung
Die zweite Phase ist vielmehr eine Zwischenphase. Die in Phase 1 erworbenen Kenntnisse werden analysiert und auf ihrer Basis ein erster, skizzenhafter Entwurf des Gebäudes erstellt, aus dem der Grundriss, Schnitt und die Ansicht hervorgehen. Auch die Raumfunktionen, -größen und die Gestalt des Hauses sollten schon ansatzweise zu erkennen sein. Mithilfe von Skizzen und Erläuterungen wird ein Planungskonzept erstellt. So wird ermittelt, wie sich Ihre Vorstellung umsetzen lässt und ob das Bauvorhaben in dieser Form genehmigungsfähig ist. Dazu müssen bestehende Vorgaben, etwa aus einer Bebauungsplanung oder der Landesbauordnung besprochen und das Projekt gegebenenfalls angepasst werden. In dieser Phase wird auch Kontakt zu den jeweiligen Behörden aufgenommen, um weitere Informationen einzuholen. Dies bildet die Grundlage für die konkrete Entwurfsplanung, die in Phase 3 vorgesehen ist.
Zudem wird eine erste Kostenschätzung erstellt. Dazu werden etwa der geplante Ausführungsstandard sowie die Brutto-Grundfläche einbezogen, sodass sich ein ungefährer Rahmen ergibt, in dem sich das Vorhaben preislich bewegen wird.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Auf Basis der in Phase 2 erarbeiteten Skizze wird nun ein vollständiges Planungskonzept erarbeitet. Am Ende soll ein kompletter Entwurf stehen. Der Detailgrad und Maßstab dieser ersten bautechnisch relevanten Zeichnung ist teilweise in der HOAI festgelegt. Die Zeichnung muss alle wichtigen Zusammenhänge des Bauvorhabens und die relevanten Vorgaben und Bedingungen berücksichtigen. Dazu gehören behördliche Vorgaben, aber auch wirtschaftliche Vorgaben der Auftraggeberseite, funktionale Voraussetzungen sowie städtebauliche, ökologische und soziale Zusammenhänge.
Bei der Erstellung des Entwurfs wirken alle fachlich an der Planung beteiligten Personen mit, denn nur, wenn alle einzelnen Planungselemente zusammengeführt werden, kann ein umfassendes Ergebnis vorliegen, das alle Bereiche des Bauvorhabens abdeckt. Zudem werden in dieser Phase viele Verhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geführt. Alle strittigen Punkte müssen geklärt und gegebenenfalls angepasst werden.
In dieser Phase stehen darüber hinaus die ersten Kostenberechnung an, die in der Regel gemäß DIN 276 durchgeführt werden. Diese Berechnung wird mit der Kostenschätzung verglichen, damit der finanzielle Rahmen des Projektes im Blick gehalten wird.
Je nach Art des Bauwerks ist auch die Erstellung eines Bauzeitenplans vorgesehen. Darin werden Kosten, zeitliche Abläufe und alle notwendigen Maßnahmen festgehalten. Grundsätzlich werden die Ergebnisse aber immer zusammengefasst, erläutert und dokumentiert.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Diese Leistungsphase ist in der HOAI am genauesten umrissen, denn hier geht es um die Erstellung eines vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrags inklusive aller notwendigen Zeichnungen und Anlagen. Zu den Genehmigungsunterlagen gehören auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, die eingereicht und über die eventuell mit den Behörden verhandelt werden muss. Der Großteil der Vorarbeit wurde in der vorherigen Phase schon geleistet, aber nun geht es ins Detail. Alle einzuhaltenden Vorgaben sind gesetzlich geregelt und können bei der zuständigen Behörde angefragt werden.
Am Ende dieser Leistungsphase steht die Erteilung einer Baugenehmigung für das Projekt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
allgemeine Bauberatung
Da sich immer wieder Fragen zur Planung oder zum Bauen an sich ergeben, stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Dabei ist es egal, ob Sie über den Erwerb eines Grundstücks nachdenken und wissen möchten, ob dort Ihr Traumhaus errichtet werden kann oder ob es um die baurechtliche Möglichkeit für einen Anbau an Ihr Bestandsgebäude geht. Immer dort wo sich Fragen ergeben, sind wir gerne für Sie da, auch vor Ort.
Wichtige Fragen kurz erklärt
Was ist eine Genehmigungsplanung bzw. ein Bauantrag?
Die Genehmigungsplanung ist der zeichnerische Bestandteil des Bauantrags. Der Bauantrag ist der Antrag, den ein Bauherr an die zuständige Bauaufsichtsbehörde stellt, um eine Baugenehmigung für ein geplantes Bauvorhaben zu erhalten. Dieser Antrag muss den Anforderungen der Bauordnung und der Baulagenvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. In Deutschland ist es normalerweise erforderlich, dass ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser den Bauantrag erstellt und die Verantwortung dafür übernimmt.
Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die erforderlich ist, um ein Bauvorhaben durchführen zu können. Ohne eine Baugenehmigung ist es nicht erlaubt, ein Bauvorhaben zu beginnen oder fortzusetzen. Die Baugenehmigung wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt und gibt die Zustimmung, dass das Bauvorhaben den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige ausreichend.
Was ist die HOAI?
Die Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – regelt die Leistungsvergütung von Architekten und Ingenieuren in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen. Die HOAI legt fest, welches Honorar ein Bausachverständiger oder Architekt für seine Leistungen verlangen darf. Es handelt sich somit um eine gesetzliche Preisregulierung. Unterschieden wird dabei nach unterschiedlichen Leistungsphasen.
Was sind Leistungsphasen?
Die Leistungsphasen sind aufeinander aufbauende und in sich abgeschlossene Aufgabenbereiche. Sie definieren, welche Leistungen Architekt:innen und Ingenieur:innen zu welchem Zeitpunkt im Rahmen eines Vertrags erbringen sollten. Die Anzahl der Leistungsphasen unterscheidet sich je nach Art des Bauvorhabens. Meistens handelt es sich aber um neun Phasen, weshalb das Modell mit neun Phasen in diesem Artikel im Fokus steht.
Die HOAI ist eine Orientierungsgrundlage, welches Honorar für Architekten- und Planungsleistungen angemessen ist. Um dieser Aufgabe nachzukommen, wird jeder Leistungsphase ein Anteil des Gesamthonorars zugeteilt.
Was sind Grundleistungen und besondere Leistungen?
Eine Leistungsphase ist eine Gruppe an Grundleistungen, also an Leistungen, die erforderlich sind, um einen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Das Honorar, das durch die HOAI für eine Leistungsphase vorgeschlagen wird, ist also so kalkuliert, dass damit alle in dieser Phase vorgesehenen Grundleistungen entlohnt werden. Dieses Honorar wird allerdings nicht weiter nach den Grundleistungen unterteilt, denn die Leistungsphasen sind die kleinsten durch die HOAI bewerteten Leistungen. Sollen Planer:innen nicht mit einer ganzen Leistungsphase, sondern nur mit einer oder mehreren Grundleistungen betraut werden, kann die HOAI nicht explizit weiterhelfen. Besondere Leistungen, also solche, die über die Grundleistungen hinausgehen, sind vom Bewertungssystem der HOAI nicht erfasst. Sie führt zwar besondere Leistungen auf, diese Aufzählung ist aber weder vollständig, noch erfolgt eine Bewertung dieser Leistungen.
Was sind Honorarzonen?
Je nach Planungsaufwand und -schwierigkeit können Architekt:innen und Ingenieur:innen die einzelnen Leistungsphasen mit unterschiedlich hohen Honorarsätzen abrechnen:
- Honorarzone I: geringer Planungsaufwand
- Honorarzone III: mittlerer Planungsaufwand
- Honorarzone V: hoher Planungsaufwand
Für jede der Honorarzonen sind sowohl ein Basis- als auch ein Honorar-Satz angegeben, also ein höchster und ein niedrigster Wert, was als angemessenes Honorar angesehen werden kann.