Warum eine Energieberatung?

Wir leben in einer Zeit in der Klimaschutz eine so große Bedeutung hat, wie noch nie zuvor. Unsere Klimaziele sind beschlossen und um diese zu erreichen ist das Steigern der Energieeffizienz im Gebäudesektor unerlässlich. Die energetische Aufwertung Ihres Gebäudes ist jedoch nicht nur ein wichtiger Schritt für das klimapolitische Interesse der Allgemeinheit, ebenso ist es auch eine Bereicherung für Sie persönlich. Sanierungsmaßnahmen sorgen nicht nur für die Einsparung von Treibhausgasen, sondern auch für die Reduktion Ihrer Heizkosten. Mit Hilfe von Dämmmaßnahmen steigt die Behaglichkeit innerhalb Ihrer Immobilie. Zudem haben Sie die Möglichkeit die äußere Erscheinung Ihres Gebäudes neu zu gestalten und das Objekt insgesamt aufzuwerten.

Unsere Leistungen 

für alle Wohngebäude

Ausstellen von Energiebedarfsausweisen sowie Energieverbrauchsausweisen

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Energieausweise werden in zwei Kategorien unterschieden, Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise. Für Gebäude die mindestens fünf Wohneinheiten aufweisen oder bei denen der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist, darf ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Für alle anderen Gebäude muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer*innen erstellt. Er bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 150,00€* je Wärmeerzeuger.
 

Der Energiebedarfsausweis ist im Gegensatz zu einem Energieverbrauchsausweis unabhängig von den tatsächlichen Verbräuchen. Mittels CAD-Software wird ein dreidimensionales Modell des Gebäudes erstellt. Jedes Bauteil der thermischen Hüllfläche wird rechnerisch mit energetischen Kennwerten belegt. Anschließend wird das Gebäude unter Normbedingungen bilanziert. Die Kosten sind stark abhängig von den vorhandenen Bauunterlagen. In der Regel liegt der Preis, bei überwiegend vollständigen Unterlagen, bei 2,00€* je m² beheizter Grundfläche zzgl. 80,00€* pro Stunde für die Datenaufnahme. 

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Erstellen von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP)

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Sinnvollerweise wird die Energieberatung mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und der daraus resultierenden Heizlastberechnung begonnen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstelltes Konzept. In diesem wird aufgezeigt, wie und mit welchen Maßnahmen Sie das energetische Einsparpotential des Gebäudes maximal nutzen können. Hierfür wird mittels CAD-Software ein dreidimensionales Modell des Objekts (Ist-Zustand) erstellt, welches anschließend nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) optimiert wird (Kann-Zustand). Ziel des Fahrplans ist es, mit einzelnen aufeinander aufbauenden Maßnahmen, am Ende ein Effizienzhausniveau zu erreichen. Jeder Maßnahme liegt eine zugehörige Umsetzungshilfe bei. Mit Übergabe des iSFP‘s erhalten Sie 15 Jahre lang 5% Bonusförderung auf jede im Fahrplan genannte Maßnahme, ausgenommen der Heizungstechnik. Zusätzlich verdoppelt sich der Betrag der maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000€ auf 60.000€ je Wohneinheit und Jahr.
 

Die Kosten des Sanierungsfahrplans sind abhängig von den vorhandenen Bauunterlagen. Liegen diese in akzeptabler Qualität vor, können wir den Aufwand unsererseits und somit Ihren Kostenfaktor reduzieren. Diese Form der Energieberatung wird zudem subventioniert. Nach Abschluss erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50% der Bruttosumme, jedoch bei Ein-Zwei-Familienhäusern maximal 650,00€ und bei Mehrfamilienhäusern maximal 850,00€.

Für die Erstellung des Datenmodels sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibungen (Art der verbauten Materialien, Bauteildetailplanungen, ggf. die       Statik)
  • Rechnungen und Beschreibungen bereits durchgeführter energetischer Sanierungsmaßnahmen 
  • Angaben zur aktuellen Wärme- und Warmwassererzeugung (z.B. Messprotokoll des Schornsteinfegers)
  • Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre


Unser Honorar für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans beträgt aktuell 10,00€/m²* (inkl. 6,00€/m²* für raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831), jedoch min. 1.625,00€*.

Eine Datenaufnahme vor Ort berechnen wir mit 80,00€/h*.

Das maximale Honorar für die aufgeführten Leistungen ist auf 300 m², je postalische Anschrift, begrenzt. Berechnungsgrundlage ist die beheizte Fläche. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

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Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN TS 12831 liefert die Grundlage einer fundierten Energieberatung. Es werden die Wärmeverluste jedes einzelnen thermisch konditionierten Raums individuell bestimmt. Diese Berechnung ermöglicht uns die Gewichtungsanteile der einzelnen Bauteile zu bestimmen und somit fundierte Sanierungsvorschläge zu erarbeiten.

Unser Honorar für die Erstellung einer raumweisen Heizlastberechnung gem. DIN EN 12831 beträgt aktuell 6,00€/m²*, jedoch min. 800,00€*.

Eine Datenaufnahme vor Ort berechnen wir mit 80,00€/h*.

Das maximale Honorar für die aufgeführten Leistungen ist auf 300 m², je postalische Anschrift, begrenzt. Berechnungsgrundlage ist die beheizte Fläche. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Berechnen des hydraulischen Abgleichs

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 Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B ist im Zuge der Heizungsmodernisierung immer verpflichtend. Es ermöglicht uns das Gebäude als ganzheitliches System zu betrachten. Wenn bekannt ist, wie hoch die raumweise Heizlast des Gebäudes ist, kann diese in Relation zu den vorhandenen Wärmeüberträgern (Heizkörper, Fußbodenheizung etc.) gesetzt werden. Diese Relation ist maßgeblich für die Höhe der Vorlauftemperatur, welche insbesondere im Beispiel der Wärmepumpe einen immensen Einfluss auf die Effizienz der Anlage hat. Bei einem hydraulischen Abgleich wird Ihre Heizungsanlage so eingestellt, dass sich die Wärme im Haus gleichmäßig verteilt. Hierzu wird für jeden Raum die tatsächlich benötigte Wärmemenge ermittelt. Dies geschieht anhand vieler Faktoren und Daten beispielsweise der Raumgröße, Fensterflächen und auch Entfernung zur Heizungspumpe. Hierdurch können die Thermostatventile genau an den Bedarf angepasst werden. Bei Heizungsanlagen ohne hydraulischen Abgleich werden häufig Heizkörper, die nahe am Heizkessel liegen, sehr heiß, während weiter entfernte kaum warm werden.

Unser Honorar für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B beträgt aktuell 10,00€/m²* (inkl. 6,00€/m²* für die zwingend erforderliche raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831).

Eine Datenaufnahme vor Ort berechnen wir mit 80,00€/h*.

Das maximale Honorar für die aufgeführten Leistungen ist auf 300 m², je postalische Anschrift, begrenzt. Berechnungsgrundlage ist die beheizte Fläche. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Erstellen von Wärmebrücken- sowie Luftdichtheitskonzepten

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Warum soll luftdicht gebaut werden?

-                      um Bauschäden zu vermeiden

-                      um Zugerscheinungen zu mindern und somit die        
                       Behaglichkeit zu steigern

-                      um die Energieeffizienz zu steigern

-                      um den Schallschutz sowie den sommerlichen 
                       Wärmeschutz zu erhöhen

Die thermische Hüllfläche eines Gebäudes ist luftdicht auszuführen. Der physikalische Hintergrund hierfür ist: Je wärmer die Luft, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. In der Praxis bedeutet dies folglich, wenn warme mit Feuchtigkeit gesättigte Luft in ein kühles Außenbauteil eindringt, sinkt die Temperatur und es kommt zu Tauwasserausfall. Das kann zu Schäden in der Bausubstanz und somit zur Schimmelbildung führen. 

Als Wärmebrücken werden örtlich begrenzte Bereiche in der wärmeübertragenden Hülle eines Bauwerks bezeichnet, die eine höhere Wärmestromdichte als die benachbarten ungestörten Bauteile aufweisen. Daher werden Wärmebrücken auch als gestörte Bauteile bezeichnet. Diese Bereiche sind hinsichtlich der Wärmedämmung eine Schwachstelle in der Konstruktion, da es hier zu erhöhten Wärmeverlusten aus Transmission kommt. 

Wir liefern Ihnen die entsprechenden Konzepte zur Vermeidung bzw. Behebung dieser Schwachstellen, immer für Ihren individuellen Fall. 

Preise auf Anfrage.

Erstellen von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6

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Wenn mehr als 1/3 der Fenster oder Dachfläche saniert werden, schreibt der Gesetzgeber die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor. Das Durchführen der Sanierungsmaßnahmen führt zu einer erhöhten Dichtheit der Gebäudehülle. Dies ist beabsichtigt, da die erzeugte Wärme möglichst lang im Gebäude gehalten werden soll. Für ein gesundes Raumklima ist ein ausreichender Luftwechsel jedoch essenziell. Innerhalb des Lüftungskonzeptes wird geprüft, ob dieser Luftwechsel nach der Sanierung noch durch Infiltration gewährleistet ist oder ob ggf. lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen sind.

Preise auf Anfrage.

Energetische Baubegleitung

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Im Zuge der Baubegleitung freuen wir uns Sie als unabhängige Berater unterstützen zu dürfen und somit die Qualität und Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme sicherzustellen.
Während der Maßnahme prüfen wir innerhalb, mindestens eines Ortstermins, ob die Materialien und die Ausführung den technischen Mindestanforderungen (TMA) gem. dem  Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ entsprechen und informieren Sie über das Ergebnis der Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Arbeit erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN). In diesem prüfen wir die förderfähigen Kosten sowie die notwendigen Dokumente und übermitteln dies anschließend an den Fördermittelgeber.

Preise auf Anfrage.

Fördermittelberatung (BAFA, KFW, regional)

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Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell über die aktuellen Förderprogramme des Bundes für die energetische Sanierung Ihres Objektes. 

Wichtige Fragen kurz erklärt

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Instrument, welches potentiellen Käufer*innen oder Mieter*innen eine Einschätzung der energetischen Qualität einer Immobilie ermöglicht. Das Ergebnis wird leicht verständlich mit Hilfe einer Farbskala von grün nach rot präsentiert. Unterschieden wird zwischen einem Energiebedarfsausweis, bei dem nach Normbedingungen das Haus bilanziert wird und einem Energieverbrauchsausweis, bei dem ein Durchschnitt der letzten Verbräuche ermittelt wird. Ein Energiebedarfsausweis ist nicht gekoppelt an das Nutzer*innenverhalten und deshalb immer zu empfehlen und meist sogar verpflichtend. 

Wer braucht einen Energieausweis?

Wird eine Immobilie neu errichtet, verkauft oder neu vermietet, muss ein Energieausweis vorgelegt werden (§80 GEG). Dies dient zum Schutz vor unplanmäßig hohen Energiekosten. 

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein von der BAFA erstelltes Konzept. Er ist auf Sie und Ihr Gebäude individuell zugeschnitten und zeigt auf, wie und mit welchen Maßnahmen Sie das energetische Einsparpotential Ihres Gebäudes maximal nutzen können. Hierfür wird mittels CAD-Software der Ist-Zustand ermittelt und anschließend nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kann-Zustand bilanziert. Jeder Maßnahme liegt eine zugehörige Umsetzungshilfe bei. 

Wie wird der Sanierungsfahrplan gefördert?

Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird bei Gebäuden mit 1-2 Wohneinheiten mit 650€ und ab 3 oder mehr Wohneinheiten mit 850€ gefördert. Nach Abschluss erhalten Sie für 15 Jahre zusätzlich 5% Bonusförderung auf jede im Fahrplan genannte Maßnahme, ausgenommen der Heizungstechnik. 

Welche Heizung ist für mich die Richtige?

Diese Frage kann immer erst nach einer Gesamtbilanzierung Ihres Gebäudes beantwortet werden. Die Einsatzmöglichkeiten sowie die Effizienz des Systems sind stark abhängig von der Größe des beheizten Volumens, dem Dämmstandard des Gebäudes sowie den vorhandenen Wärmeüberträgern (Heizkörper oder Flächenheizungen) und deren Vorlauftemperaturen. Diese Abhängigkeit ist zum Beispiel bei einer Wärmepumpe an der Jahresarbeitszahl ersichtlich. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt das Verhältnis zwischen zugeführter Energie (Strom) und der tatsächlich erzeugten Heizungswärme innerhalb eines Jahres an. Der Markt bietet ein breites Spektrum an innovativen Anlagenkonfigurationen. Grundsätzlich sollte immer der Einsatz von erneuerbaren Energien priorisiert werden. 

Weitere Informationen 

zur Antragstellung, den BAFA-Förderungen, sowie weitere FAQ finden Sie auch auf der offiziellen Website der BAFA.